Antrag der Agenda 21 Pullach an den Gemeinderat Pullach

Antrag der Agenda 21 Pullach an den Gemeinderat Pullach

 
 

An die
1. Bürgermeisterin Frau Susanna Tausendfreund,
Herrn Heinrich Klein, Abt. 1
Herrn Bernhard Rückerl, Abt. 3.4
und den Gemeinderat

Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal

                                                                                                          Pullach, 18.05.2024

Änderung des Mountainbike-Streckenkonzepts für zwei Teilstrecken auf Pullacher Gemeindegebiet
 

Sehr geehrte Frau Tausendfreund,
wir bitten Sie, dem Gemeinderat folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
 

Der Gemeinderat möge beschließen, beim Kreistag des Landkreises sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts eine Änderung des 2017 entwickelten Mountainbike-Streckenkonzepts bezüglich zweier geplanter für das Befahren mit Rädern aber ungeeigneter Teilstrecken auf Pullacher Gemeindegebiet zu beantragen.

Es handelt sich dabei um die Teilstrecke 1: „Wilder Pfad“ (unbefestigter Weg) entlang des Isarhangs und mitten durch ökologisch höchst sensibles Gelände (Hangquellen, natürliche Tümpel und kleine Bachläufe), beginnend unterhalb der Waldwirtschaft am alten Brunnhaus und endend unterhalb der Burg Schwaneck in die Badstraße/An d. Isar (Straße entlang des Isarwerkkanals).

Sowie um die Teilstrecke 2: „Wilder Pfad“ (unbefestigter Besucherweg) durch den neu eröffneten Höllriegelpark entlang der Denkmäler des Parks.

 

Begründung:

  1. Der Ausschuss für Energiewende, Landwirtschaft- und Umweltfragen des Kreistages München hatte am 19.2,2020 im Punkt 2. seiner Tagesordnung beschlossen:
    1. Das im Zuge des Projekts „NaturErholung Isartal in Süden von München“ beschlossene
    Lenkungskonzept soll durch eine nach Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG zu erlassende Rechtsverordnung umgesetzt werden. Hierbei soll auf das im Projekt gemeinsam erarbeitet Wegenetz für die Ausübung des Mountainbike-Sports zurückgegriffen und dieses – sofern erforderlich -aktualisiert und angepasst werden.

     
  2. Die Erforderlichkeit einer Aktualisierung und Anpassung für die beiden Teilstrecken des Wegenetzes auf Pullacher Gemeindegebiet begründen wir, wie folgt:

    Teilstrecke 1:  
    Der ursprüngliche Fußweg am Isarhang führt durch eines der letzten, einzigartigen Biotope auf Pullacher Gebiet. Die dort austretenden, natürlichen und noch nicht gefassten Grundwasserquellen bilden hier kleine Tümpel und Bachläufe in Richtung Isarwerkkanal. In den letzten Jahren hat sich aber das Aufkommen der MB-Sportbegeisterten, die diesen Pfad mitten durch das relativ kleine Biotop befahren und diesen damit erheblich verbreitert haben, enorm angestiegen. Die Zerstörung der hier hochsensiblen Natur schreitet damit nachweislich von Jahr zu Jahr fort.
    Bereits im April 2013 hatte deshalb der Kreistag des Landkreises bei der der Regierung von Oberbayern beantragt, u.a. auch das genannte Gebiet unter Naturschutz zu stellen. Eine Entscheidung der Landesregierung dazu steht bis heute aus.
    Eine alternative Wegführung ist hier über die Badstraße/An d. Isar (Straße entlang des Isarwerkkanals) problemlos möglich.

    Teilstrecke 2:
    Neben den einzelnen Denkmälern des Höllriegelparks steht bekanntlich auch die gesamte Parkfläche unter Denkmalschutz. Ein öffentlicher Weg durch den Park ist nicht ausgewiesen. Die Besucher des Parks sollen über einen schmalen Pfad zu den einzelnen Denkmalern gelangen. In den letzten Jahren wird auch dieser Pfad, der laut Lenkungskonzept Teil des Wegenetzes werden soll, zunehmend von Mountainbike-Sportlern genutzt und hat sich inzwischen erheblich verbreitert. Den Parkbesuchern ist die Nutzung dieses Wegs, der zudem nach Regenfällen auch teilweise verschlammt ist, nicht zu zumuten. Eine alternative Routenführung am Parkgelände vorbei auf der Straße „Beim Kraftwerk“ ist hier ebenfalls problemlos möglich.
     

  3. Zum Thema „Wegeeignung“ verweisen wir auf das BayMBI 2020 Nr. 755, 7912.5-U (Bekanntmachung zum Vollzug des Bayrische Naturschutzgesetzes Teil 6 „Erholung in freier Natur“ vom 16.12.2020)
    Hier heißt es: …dass bei der Gefahr, dass durch das Befahren des Wegs die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtragung und Bodenerosion auf dem Weg gesteigert wird, der Weg für das regelmäßige Befahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft ungeeignet ist“.

    Ein Bodenabtrag und Bodenerosion auf den beiden aufgeführten Teilstrecken ist eindeutig nachzuweisen. Nach BayNatSchG ist für die Beurteilung der Wegeeignung die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt zuständig.
    Sie ist gemäß §31 Abs. 1 BayNatSchG auch ermächtigt, aus Gründen des Naturschutzes oder zur Regelung des Erholungsverkehrs Untersagungen oder Beschränkungen anzuordnen.
     

  4. Die o.g. Teilstrecken auf Pullacher Gemeindegebiet führen durch das Gebiet „Isar Obertal“, das zum Europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 (FFH-Gebiet) zählt und seit 2010 einem Verschlechterungsverbot unterliegt. Speziell die Trailführung der beiden Stecken würde statt einer Verbesserung der ökologischen Situation nachweislich zu einer Verschlechterung führen. Mit der von uns vorgeschlagenen alternativen Wegeführung ist dagegen mit einer Verbesserung zu rechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kloeber
Sprecher Agenda 21 Pullach

                    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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