Antrag der Agenda 21 an den Gemeinderat Pullach vom 20.4.2023

An die

1. Bürgermeisterin
Frau Susanna Tausendfreund

Antrag der Agenda 21

Verschiebung von Top 4 und 5 der Gemeinderatssitzung am 25.4.2023

Sehr geehrte Frau Tausendfreund,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats

Die Agenda 21 Pullach stellt folgenden Antrag zu Top 4 und 5 der Gemeinderatssitzung am 25.4.2023 und bittet darüber zu beschließen:

Der Satzungsbeschluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 23b "Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße, sowie die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren wird aus Gründen der Rechtssicherheit verschoben bis ein endgültiges Urteil des VG bzw. des VGH über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ergangen ist.

 

Begründung:

  • Der VGH hat in seinem Beschluss vom 29.4.2023 lediglich die Beschwerde der Bürgerinitiative gegen die Entscheidung des VG zu ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen.
     
  • Eine Entscheidung des VG bzw. VGH in der Hauptsache steht dagegen noch aus. Der Rechtsweg ist damit für die Antragsteller des Bürgerbegehrens noch nicht ausgeschöpft.
     
  • ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 23b sowie die Feststellung
    der Flächennutzungsplanänderung stünde deshalb für die Gemeinde unter dem Risiko, dass es nach einer Entscheidung in der Hauptsache doch noch zu einem Bürgerentscheid kommen könnte.
    Mit der Rechtswirksamkeit der beiden Beschlüsse zu To4 und 4 entsteht auch ein Rechtsanspruch für den Grundeigentümer, der ggf. nicht ohne Entschädigungsleistungen durch die Gemeinde zurückgenommen werden könnte.
     
  • Die Grundlage für eine Änderung des Bebauungsplans 23a ist entfallen, da der Bauwerber seine Pläne für eine Umsetzung des Projekts BigWings, verbunden mit bereits eingereichten Bauanträgen, inzwischen zurückgezogen hat.
     
  • Das VHG hat in seiner Entscheidung höchstrichterlich festgestellt, dass es mit der geplanten Bebauungsplanänderung -anders als die Gemeinde behauptet- tatsächlich zu einer erheblichen Mehrung des Baurechts kommen würde.
    Demnach würde sich nach Ansicht des Gerichts Rn 41,42 und 45) die bisher zulässig bebaubare Fläche für Industrieanlagen (BP 23a) mit der BP-Änderung tatsächlich um 41% erhöhen. (Von 46 150 qm Fläche der derzeitigen Industrieflächen GI 10 bis 22 auf mind. 65 360 qm der „neu geordneten“ gesamten Industriefläche).

 

  • Unsere mehrfach dargelegten Bedenken in Bezug die Gefährdung der Bevölkerung durch die erhöhte Produktion von Gefahrstoffen, die damit verbundenen erhöhten Emissionen von Schadstoffen (CO2, Stickoxide, Feinstaub, etc) und den Ressourcenverbrauch (fossile Energieträger und Grundwasser) bleiben bestehen. Entsprechende verbindliche Regelungen, wie wir sie ursprünglich in einem Städtebaulichen Vertrag angeregt hatten, wurden leider nicht erzielt.

 

  • Auch liegen bislang keine verbindlichen Verträge über den Erwerb oder die Nutzung von Teilflächen für den geplanten Wertstoffhof, den Isartaler Tisch und die Energiezentrale durch die Gemeinde bzw. die IEP vor

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kloeber für die Agenda 21 Pullach