Die Agenda 21 Pullach Informiert - 3. Anlauf für ein Bürgerbegehren

Die Agenda 21 Pullach Informiert - 3. Anlauf für ein Bürgerbegehren

Nachdem zwei im letzten Jahr eingereichte Bürgerbegehren zur Einstellung der Bauleitplanung für das Industriegebiet des Konzerns der United Initiators vom Pullacher Gemeinderat als unzulässig erklärt worden waren, will nun der Verein Schutz des Isartals e.V. in einem dritten Anlauf ein weiteres Bürgerbegehren auf den Weg bringen.

Bürgerbegehren sind ein seit 1995 in Artikel 18 a der bayrischen Verfassung verankertes direktdemokratisches Instrument, um auf kommunaler Ebene den Entscheid über Angelegenheiten des Ortes in die Hand der Bürger zu legen. Dazu ist erforderlich, dass mind. 10 % der wahlberechtigten Gemeindebürger dies mit Unterschrift beantragen.

Agenda 21 Pullach und Isartalverein sprechen sich ebenfalls seit über zwei Jahren gegen eine Bauleitplanung aus, die auch aus ihrer Sicht eine Erweiterung des elektrochemischen Betriebs in Pullach begünstigt, zumindest aber nicht verhindert. Unsere umfangreichen Stellungsnahmen, Änderungsanträge und Empfehlungen fanden leider keine Beachtung. Wir unterstützen deshalb auch diesmal den Aufruf der Bürgerinitiative für ein Bürgerbegehren.

Wiederholt haben wir auf eine zu erwartende Erhöhung der Gefährdungssituation, erhöhte Emissionen von CO2 und anderer Schadstoffe und auch auf die - nach bestehendem Bebauungsplan bereits mögliche - Rodung von ca. 18 000 m2 Waldfläche hingewiesen.
Dagegen stehen im begleitenden Städtebaulichen Vertrag überwiegend nur Absichtserklärung über Flächen, die noch von der Gemeinde erworben werden müssten, für einen Wertstoffhof, Räume für den Isartaler Tisch und einer Fläche für eine Energiezentrale.

Mit einer Mehrheit von 14 zu 6 Stimmen hat der Gemeinderat bereits in der letzten Woche seine endgültige Zustimmung zum neu aufgestellten Bebauungsplans 23b und teilgeänderten Flächennutzungsplan erteilt. Allerdings dürfte dieser sog. Satzungsbeschluss gemäß Baugesetzbuch erst durch eine Zustimmung der übergeordneten Behörde sowie einer ortsüblichen Bekanntmachung durch die Gemeinde rechtswirksam werden. Wir erwarten, dass Landratsamt und Gemeinde der Bürgerinitiative eine angemessene Frist zur Einreichung ihres dritten Antrags einräumen, damit die letzte Entscheidung ggf. doch noch den Bürgerinnen und Bürgern Pullachs überlassen wird.

Peter Kloeber
für die Agenda 21 Pullach

4.5.2023