Projekt BigWings der United Initiators

Worum geht’s beim Projekt BigWings?

- Das Chemieunternehmen United Initiators möchte nach eigenen Angaben mit dem Projekt BigWings eine Konzentration ihrer auf verschiedene Standorte verteilten Lagerstätten durchführen. 
Damit soll die Lagerkapazität in Pullach von 1000 t auf 1400 t erhöht werden.

- Gelagert werden elektrochemisch hergestellte, sog. organische Peroxide, klassifiziert als Gefahrstoffe, die bei Raumtemperatur selbstentzündlich sind und in einem sog. Störfall Brände und Explosionen auslösen können.

So geschehen in Pullach zuletzt 2002, zuvor 1982,  1988, 1993
- Sog. Störfallbetriebe unterliegen dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) und müssen von der zuständigen Behörde (hier: Landratsamt München) genehmigt und regelmäßig überwacht werden. Das gilt auch für alle Betriebsänderungen. Die Gemeinde Pullach ist nach Gesetz eine „beteiligte Behörde“

- Die baurechtliche Genehmigung bei der Erweiterung der Lagerstätten liegt bei der Gemeinde Pullach.
Diese hat dazu einen Entwurf eines geänderten Bebauungs- und Flächennutzungsplans (23b) erstellt und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

Wir meinen:
- Eine mögliche Erweiterung des chemischen Betriebs erhöht:
      - die Störfallwahrscheinlichkeit
      - die Emissionen an CO2, NOx, Feinstaub, Geruch und Lärm
      - die Verkehrsbelastung durch PKW und Schwerlastverkehr

- Aus unserer Sicht geht dieser Entwurf 23b weit über das hinaus, was zur Umsetzung des Projekts BigWings erforderlich ist und ermöglicht u.a. auch eine Erweiterung der Produktionsanlagen.

United Initiators hat dazu bereits parallel beim Landratsamt erheblich größere Lagerkapazitäten und eine Verdopplung der jährlichen Produktionsmenge beantragt

Kurze Chronologie unserer Aktivitäten:

- Vorstellung des Projekts BigWings in einem Bürgerbrief
  vom Juli 2020
- Zahlreiche Anrufe und Gespräche mit besorgten Bürgern
- Kontakt mit dem Bauamt Pullach (baurechtlich zuständig)
- Kontakt mit Landratsamt (immissionschutzrechtlich zuständig)
- Pressemitteilungen der Agenda21 an IA, SZ und MM
- Stellungnahme der Agenda21 an den Gemeinderat im Rahmen
  der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit Mitte Dezember 2020
- Keine Berücksichtigung unserer Stellungnahmen durch den
  Gemeinderat
- Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Gemeinde
   und UI
- „Runder Tisch“ im Rathaus auf Veranlassung des MM
- Weitere Stellungnahme und Antrag der Agenda21 an den
  Gemeinderat im August 2021
- Dazwischen zahlreiche Presseanfragen, Meinungsaustausch mit
  Gemeinderäten, Bürgern und dem Unternehmen United Initiators

Auszug aus der 2. Stellungnahme bzw. Antrag der Agenda 21 Pullach an den Gemeinderat
August 2021 zur geplanten Änderung des Bebauungsplans/ Flächennutzungsplan 23 a/b:

1. Keine Mehrung der industriell nutzbaren Fläche

- keine Umwandlung der Teilflächen GE 1.2 und GE 1.3 in GI 1.2 und GI 1.3.
  Damit würde 25 000 m2 (=30%) mehr Industriefläche entstehen

- Gewerbe- und Industrieflächen unterscheiden sich wesentlich in der Nutzung

- Im neuen GI 1.3 sollen dabei auf 19 000 m2 auch Produktions- und Lagerstätten zugelassen werden

 

2. Begrenzung der Produktions- und Lagerkapazitäten (über BigWings hinaus)

- Die Gemeinde ist am immisionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt und kann Einfluss nehmen

- Die Gemeinde kann über einen Städtebaulichen Vertrag Höchstmengen verbindlich vereinbaren

Begründung:
       Eine mögliche Erweiterung des chemischen Betriebs erhöhen:
            - die Störfallwahrscheinlichkeit
            - die Emissionen an CO2, NOx, Feinstaub, Geruch und Lärm
            - die Verkehrsbelastung durch PKW und Schwerlastverkehr

 2.1 Lagermengen (Gefahrstoffe)

Bisher genutzt 1000 t
Für BigWings benötigt/beantragt 1400 t /3340 t
Bereits genehmigt  2050 t     
    
Agenda21-Vorschlag: 1400 t + 200 t Reserve

 2.2 Produktionsmengen (Gefahrstoffe)

Derzeit produziert   60 000 t
Für BigWings beantragt  Keine Mehrmenge
Bereits genehmigt  136 000 t

Agenda21-Vorschlag: 60 000 t ggf. plus 2,5 % jährlich

 

3. Rodung von ca. 18 000 m2 Wald vermeiden

- Das Waldstück ist im FNP/BBP 23b nicht mehr als Wald ausgewiesen. Es wurde1995 im Rahmen einer Bebauungsplanänderung zu Industriegebiet.

 - Eine Nutzungsänderung von Industriefläche wieder in Wald kann in einem geändertem FNP entschädigungsfrei erfolgen

- eine Ersatzpflanzung dafür findet sich in BBP/FNP 23 b nicht

- Der hohe klimatische Nutzen des Waldstücks wird bei den Ersatzpflanzungen nicht berücksichtigt
(bindet 30 t CO2 jrl.)
 

4. Komplette Umstellung der Energieversorgung des Betriebs auf regenerative Energieträger
United Initiators ist der weitaus größte Energieverbraucher und CO2-Produzent in Pullach. Eine Umstellung auf regenerative Energieträger bis spätestens 2025 ist aus unserer Sicht dringend erforderlich um die Klimaziele Pullachs auch nur annähernd zu erreichen:

- durch Bezug von 100% Öko-Fremdstrom bis 2022
- durch Ersatz des gasbetriebenen Dampfkraftwerks mit
  Öko-Fremdstrom
- Bezug von Prozesskälte aus der Geothermie

- Auch dies sollte verbindlich in einem „Städtebaulichen Vertrag“ mit dem Unternehmen geregelt werden
 

5.  Ressourcenverbrauch an Quellwasser aus dem Isarhang begrenzen

Die Hangquellen sind eine wertvolle Tinkwasserreserve für Pullach und die Region. U.I. braucht davon jrl. ca. 4 Mio. m3 nur für Kühlzwecke und ca. 0,275 Mio. m3 (= 7 %) für die Produktion.

7 Mio. m3 jrl. werden zusätzlich dem Isarkanal entnommen.
Zum Vergleich: Pullach verbraucht jährlich ca. 0,9 Mio. m3 an Trinkwasser, die seit 1985 aus dem Forstenrieder Park bezogen werden
 

Wir meinen:
- Die gesamte Kühlwassermenge (ca. 11 Mio. m3)  soll ausschließlich dem Isarkanal entnommen werden.

- Es sollte auch das sog. (VE) -Wasser für die Produktion über  eine Aufbereitungsanlage dem Isarkanal entnommen werden

  • Die IEP bietet darüber hinaus Prozesskälte aus der Geothermie an

 

6. Weitere Emissionen von Anlagen und Verkehr begrenzen und Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen

Gesundheitsschädliche Emissionen würden bei einer Produktionserweiterung entsprechend zunehmen:

  • Regelmäßige Messungen zur Umweltverträglichkeit von gesundheitsgefährdenden Stickoxiden (8 t jrl. NOx), Feinstaub, sowie Lärm- und Geruchsemissionen sollten auch außerhalb des Werksgeländes unbedingt durchgeführt werden.

 

7. Begrenzung des KFZ Verkehrs (PKW und Schwerlastverkehr)

- Rechnerisch ist bei einer vollen Nutzung aller Industrieflächen nach FNP/BBP 23b
  (GI 1.1, GI 1.2 und GI 1.3)  mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens von ca. 1500
  KFZ- Fahrten pro Tag zu rechnen, Davon 90 Schwerlasttransporte
  (Verkehrsgutachten Obermeyer S14,  3.1.5 Zusammenfassung)

- Eine Verlagerung des Lieferverkehrs auf die Schiene ist aus
  ökologischer Sicht geboten.