Radeln in der Heilmann- und Pullacher Straße - Was ist erlaubt?

erschienen im ISAR-ANZEGER am 27.10.11

Der Bürgersteig an der Westseite der Heilmann- und Pullacher Straße ist als gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer ausgewiesen. Das bedeutet, dass hier Benutzungspflcht für Radfahrer besteht. Und in der Tat sieht sich die viel beschäftigte Polizei immer wieder genötigt, solche Radfahrer kostenpflichtig zu verwarnen, die dort vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen. Diese Regelung entspricht aber nicht der neuesten Rechtsprechung.

Denn nur dort soll eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet werden, wo einerseits die Kfz-Dichte sehr hoch und damit für Radler gefährlich ist, andererseits ein geeigneter Radweg zur Verfügung steht. Beides ist aber in der Heilmann- und Pullacher Straße nicht der Fall. Der Fuß- und Radweg an der Westseite dieser langen Nord-Süd-Verbindung Pullachs ist grundsätzlich zu schmal für gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, vor allem auch deshalb, weil die Radler ihn in beiden Richtungen benutzen sollen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Weg im Verlauf der Pullacher Straße unmittelbar an Grundstückausfahrten entlang und an gefährlichen Straßeneinmündungen (Kastanienallee) vorbei führt. Deshalb ist es dort immer wieder zu Unfällen gekommen, im letzten Jahr auch mit gravierenden Verletzungen eines Radfahrers. Ein weiteres Manko ist das Fehlen jeglicher Querungshilfen an den beiden Enden dieses Weges, an der Margarethenstraße und am Pfarrer-Ernst-Leibrecht-Platz. Dies stellt eine weitere Gefährdung für die aus südlicher Richtung kommenden Radfahrer dar, die von der rechten Straßenseite auf den benutzungspflichtigen Radweg an der linken Seite wechseln müssen, bzw. umgekehrt.

Das Ganze ist mittlerweile ein eigentlich unhaltbarer Zustand geworden, zumal es inzwischen mehrere Präzedenz-Urteile gegen die Benutzungspflicht unter ähnlichen Voraussetzungen gegeben hat. Auch das Landratsamt München hat nach einer Verkehrsschau die Benutzungspflicht beanstandet. Bei einer möglichen Klage betroffener Radler würde die Aufhebung der Benutzungspflicht voraussichtlich sogar gerichtlich angeordnet werden.

Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, vor allem aber mit dem Ziel, die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem fraglichen Straßenzug zu verringern, hatte die Agenda 21 beantragt, dort die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben. Zusammen mit anderen Vorschlägen der Agenda lag dieser Antrag dem Verkehrsausschuss der Gemeinde bei dessen Sitzung am 4. Oktober vor, versehen mit dem Vorschlag der Verwaltung – auch bestärkt durch die Stellungnahme des Landratsamtes – diese Benutzungspflicht aufzuheben. Stattdessen solle der Bürgersteig nur den Fußgängern bzw. radelnden Kindern vorbehalten sein, die Radler könnten die in weiten Teilen des Tages nur wenig befahrene Straße benutzen. Alternativ wäre auch eine Regelung möglich, bei der der westliche Fußweg für aus dem Norden kommende Radfahrer (also nur in einer Richtung) freigegeben werden könnte.

Zum großen Erstaunen der anwesenden Bürger und der Vertreter der Opposition wurde jedoch der Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht abgelehnt. Offensichtlich will man sich die unerfreulichen Begleiterscheinungen einer Klage und die negative Publicity bei dem erwartbaren Urteil gegen die Gemeinde nicht entgehen lassen. Muss das wirklich sein? Wir meinen, die zuständigen Gremien der Gemeinde sollten sich diese Geschichte noch einmal durch den Kopf gehen lassen, gegebenenfalls auch noch einmal das Landratsamt konsultieren. Ein Kampf gegen Windmühlenflügel sollte tunlichst vermieden werden.     

Eugen Hintzer
Sprecher AK Verkehr